Vorsicht vor Pulverlöscher!

Leider sind Pulverlöscher aufgrund von Billligangeboten in zB. Baumarktläden weit verbreitet. Die Gefährlichkeit von Feuerlöschern mit trockenem Inhalt wird von vielen verschwiegen, zum einen wohl an der Einfachheit ein Billigprodukt zu verkaufen zum anderen sicher auch wegen Unwissenheit.

Ein Brand im Kellerabteil könnte fatale Folgen haben, sollten man diesen mit Pulver löschen. Der feine Staub nimmt einem die Luft zum Atmen und würde die Sicht auf Null reduzieren, man kann sich dann ausmalen wie ein kleiner Brand zur Lebensbedrohung wird. Das Betätigen eines Pulverlöschers im Keller zieht dann die Reinigung bis am Dachboden nach sich, abgesehen vom Pulver in sämtlichen Kleidungen, Vorhänge, Bettzeug, usw.. kriecht der feine Staub auch in Bauteile der elektrischen Geräte. In Verbindung mit der Luftfeuchtigkeit verursacht das Pulver starke Korrosionsschäden. Pulverlöscher haben keine Kühlwirkung, oft werden Brände zwar kurzfristig gelöscht, jedoch flammen diese nach kurzer Zeit wieder auf. Diese Gefahr ist im Haushalt genauso gegeben wie im KFZ-Bereich.

Der kleinste Brand kann durch Einsatz eines Pulverlöschers, die größten Löschschäden nach sich ziehen !

Ein Video der Feuerwehrschule Bochum auf Youtube demonstriert die Gefährlichkeit des Pulverlöschers -> https://www.youtube.com/watch?v=UObIXl808KY

Die Gefährlichkeit ist den Behörden bekannt jedoch wird sie leider nicht weitervermittelt. In der TRVB124 (Technische Richtlinie vorbeugender Brandschutz) nach welcher sich die Arbeitsstättenverordnung richtet steht:

(Zitat TRVB124) 3.3.1.4 In Räumen mit Menschenansammlungen sowie in Verkaufsstätten, Veranstaltungsstätten, Schulen, Beherbergungsstätten und Bürobereichen dürfen mit Ausnahme von jenen Räumen wo jedenfalls überwiegend mit Bränden der Brandklassen B oder C gerechnet werden muß, Pulverlöscher nicht bereitgestellt werden: es dürfen nur solche Löscher bereitgestellt werden deren Einsatz nicht zu einer Sichtbehinderung führt.

Brände der Klasse C (gasförmige Stoffe) darf bzw. soll man gar nicht löschen, da es sonst zu Explosionen kommen kann. Die TRVB124 hat hier auch wieder einen Eintrag:

(Zitat TRVB124) 3.3.1.7 Hinsichtlich der grundsätzlichen Eignung von Löschmitteln zur Löschung von Gasbränden (Brandklasse C) ist zu beachten, daß solche Brände vorzugsweise durch Entzug des brennbaren Stoffes (Sperren der Gaszufuhr) zur Hintanhaltung einer Explosionsgefahr gelöscht werden müssen: der Einsatz tragbarer Feuerlöscher ist in solchen Brandfällen nur zur Verhinderung weiterer Brandausbreitung sinnvoll.

Was für Arbeitstätten gut ist gilt natürlich auch für den Haushalt und KFZ-Bereich.


Vorsicht vor Pulverlöscher!
Vorsicht vor Pulverlöscher!

Selbst im Freien entsteht schon beachtliche Sichtbehinderung, in geschlossenen Räumen wäre das unverantwortlich!

"Saubere" Funkvernetzung von Rauchwarnmeldern für mehr Sicherheit!

Wozu Rauchmelder funkvernetzen?

Flammschutzmittel zum nachträglichen Auftragen!

Flammschutzmittel für Naturfaser und Kunstfaser

EverGlow - Pionier in Nachleuchtkraft!

EverGlow langnachleuchtende Sicherheitskennzeichen